Informationen für Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

I. Allgemeines
Durch das Landeshochschulgesetz (LHG) vom 3. Dezember 2008 wurde besonders qualifizierten Berufstätigen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang zu einem Studium an Hochschulen und Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg eröffnet.

II. Bewerbung um einen affinen Studiengang
1. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung“, das am 23. Juni 2010 in Kraft getreten ist, wurden die Hochschulzugangsmöglichkeiten beruflich qualifizierter Bewerber neu geregelt.
2. Es wird unterschieden zwischen beruflich Qualifizierten mit und ohne berufliche Fortbildung.
3. Unter welchen Voraussetzungen beruflich Qualifizierte für ein Studium zugelassen werden, können Sie dem Merkblatt entnehmen. Beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung müssen im Übrigen eine besondere Prüfung bestanden haben. Die Einzelheiten zu dieser Prüfung sind in dem Merkblatt dargestellt.