Leaflet International applicants 2009
Merkblatt für ausländischer Studienbewerber 2009
Merkblatt für chinesische Studienbewerber 2009
Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise
Wenn die Hochschulreife nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde, so müssen Sie bei
Frau Ayfer Sen
Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Germany
phone: +49 (0)711 / 320660-019
email: sen(at)dhbw-stuttgart.de
erfragen, ob Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise gleichwertig mit der deutschen Hochschulreife sind oder die Gleichwertigkeit erst nach Bestehen einer Feststellungsprüfung erlangt wird. Die Vorbereitung auf diese Feststellungsprüfung und deren Ablegung erfolgt an einem Studienkolleg einer Universität, für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe üblicherweise beim
Studienkolleg für ausländische Studierende der Universität Karlsruhe
Karlstraße 42-44
76133 Karlsruhe
oder
Internationales Studienzentrum
der Universität Heidelberg/ Studienkolleg
Im Neuenheimer Feld 684
69120 Heidelberg
Zur Feststellungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer eine Bescheinigung des Ausbildungsunternehmens vorlegt, aus der zu entnehmen ist, dass der für das Studium an der Dualen Hochschule erforderliche Ausbildungsplatz nach bestandener Feststellungsprüfung zur Verfügung gestellt wird.
Einen Ausbildungsvertrag erhalten Sie direkt bzw. nach erfolgreich bestandener Feststellungsprüfung von einem Unternehmen, das Ausbildungsplätze im Rahmen des Studiums an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe für den entsprechenden Studienbeginn (jeweils 01. Oktober eines Jahres) zur Verfügung stellt, indem Sie dieses entweder selbst gefunden (Tageszeitungen) oder auf der Firmenliste (siehe Homepage) der Dualen Hochschule gewählt und sich erfolgreich beworben haben (siehe auch allgemeine Informationen für deutsche Studienbewerber).
Deutschkenntnisse sind mit der erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung (s. o.) nachgewiesen. Falls die Feststellungsprüfung nicht notwendig ist, können die Deutschkenntnisse durch Ablegung der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachgewiesen werden. In Bezug auf die Nachweise von deutschen Sprachkenntnissen gelten an der Dualen Hochschule die selben Bedingungen wie an der Universität.