Formulare und Anträge
Bevor Sie ein Darlehen bei der Landesbank beantragen können, müssen Sie bei der DHBW Karlsruhe einen Antrag auf Feststellung Ihres Darlehensanspruchs stellen.
Alle Nachweise sind in beglaubigter Kopie vorzulegen. Hinweis: Anträge können nur dann entschieden werden, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Erst wenn Sie einen Befreiungsbescheid von uns erhalten haben, sind Sie von der Zahlung der Studiengebühren befreit, d.h. ein gestellter Befreiungsantrag entbindet Sie zunächst nicht von Ihrer Zahlungspflicht. Sofern der Antrag Erfolg hat, werden Ihnen die bereits gezahlten Studiengebühren selbstverständlich zurückerstattet.
Wichtige Fristen
Die Anträge für das Sommersemester müssen der DHBW Karlsruhe spätestens am 01. März vorliegen.
Die Anträge für das Wintersemester müssen der DHBW Karlsruhe spätestens am 01. Oktober vorliegen.