Beruflich Qualifizierte

Beruflich Qualifizierte, die über keine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Hochschulstudium anderweitig erlangen.
Es wird unterschieden zwischen beruflich Qualifizierten mit  und ohne berufliche Weiterbildungsfortbildung.

Zugang für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Aufstiegsfortbildung

Beruflich Qualifizierte können eine Hochschulzugangsberechtigung für alle Studienbereiche an der DHBW erlangen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • Schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch

Anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungen sind beispielsweise:
1.) eine bestandene Meisterprüfung
2.) eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach § 14 des Schulgesetzes Baden-Württemberg.

Beispiele für eine berufliche Aufstiegsfortbildung sind:

  • Fachwirt*in (IHK), z. B. Handelsfachwirt*in, Baufachwirt*in, Versicherungsfachwirt*in
  • Betriebswirt*in des Handwerks
  • Geprüfte*r Bilanzbuchhalter*in
  • Fachkaufleute
  • operative und strategische IT-Professionals
  • Betriebswirt*in (IHK)

Anerkannte Aufstiegsfortbildungen bauen grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung auf. Diese Fortbildungen umfassen mindestens 400 Unterrichtsstunden und schließen mit einer Aufstiegsprüfung ab.

3.) eine berufliche Fortbildung an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA)
Als sonstige berufliche Fortbildungen anerkannt sind Abschlüsse einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA), sofern vor der Ausbildung an der VWA eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.

Werden die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ist eine Eignungsprüfung für die Bewerbung um einen Studienplatz nicht erforderlich, sondern lediglich ein Beratungsgespräch. Bitte wenden Sie sich für ein Beratungsgespräch an das Sekretariat des angestrebten Studiengangs.
 

Zugang für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung

Beruflich Qualifizierte ohne Fortbildung können eine Hochschulzugangsberechtigung in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang erwerben. Eine fachliche Entsprechung von Berufsausbildung, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Berufsausbildung und der Berufserfahrung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind:

  • eine abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung
  • ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch im angestrebten Studienfach
  • das Bestehen der Eignungsprüfung, die zentral für alle Standorte der DHBW am Testzentrum in Heilbronn durchgeführt wird.

Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte wird für alle Studienakademien der DHBW zentral am Testzentrum in Heilbronn durchgeführt. Alle Informationen zur Anmeldung, zum Ablauf und zu den anfallenden Gebühren der Eignungsprüfung finden sich auf der Seite des Testzentrums.